Softwareanbieter Biotronik und Getemed: Probleme bei Anwendung der Software möglich

Telemedizinischen Zentren (TMZ) sind seit dem 01.01.2023 durch den § 6 der Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ verpflichtet, die Daten ihrer Patienten so zu erfassen, dass daraus eine entsprechende Jahresstatistik nach §7 der QS-V generiert werden kann.

Diese Jahresstatistik ist erstmalig für 2023 zu erstellen und bis zum 30. April 2024 an die KV Sachsen zu übermitteln. Nach vorliegenden Informationen der Softwareanbieter Biotronik und Getemed, kann es zu Problemen bei der Anwendung der Software bei der Einreichung der Jahresstatistik kommen.

Aufgrund der möglichen Softwareprobleme verlängert sich die Frist zur Einreichung dieser Jahresstatistik bis zum 31.05.2024.

Ansprechpartner:

Team sonstige Verträge/sonstige QSV

0351 8290-6546

qualitaet-vertraege-vereinbarung@kvsachsen.de

Fachbereich Qualitätssicherung/kra